Nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 sind Netzbetreiber berechtigt an ihr Netz angeschlossene Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu regeln soweit dies notwendig ist, um die Netzstabilität zu gewährleisten (Über- und Unterspeisung).
Der Netzbetreiber ist in einem solchen Fall verpflichtet Sie als Anlagenbetreiber hierfür zu entschädigen. Dies bedarf insbesondere bei Solar-Anlagen einer komplexen Berechnung der möglichen Soll-Einspeisung. Hinzu kommt, dass nahezu jeder Netzbetreiber eigene Ansprüche an Berechnungsart und Umfang stellt, was einen hohen, bilateralen Kommunikationsaufwand bedeutet.
Wir haben bereits mit einer Vielzahl von Netzbetreibern Berechnungsverfahren gemeinsam erarbeitet und erfolgreich für Anlagenbetreiber Entschädigungszahlungen in siebenstelliger Höhe zeitnah einfordern können.
Wenden Sie sich gerne persönlich an unseren Sunnic-Experten.
Björn Fischer
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Stromhandel
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